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In nostalgischer Melancholie lassen wir das bis zur erneuten Möglichkeit der Durchführung von Live-Konzerten in dieser Version online stehen.

Hygienekonzept

für das Rock & Pop Zentrum Bonn gemäß der Corona-Schutzverordnung vom 17.10.2020

1. Gewährleistung der Einhaltung der Abstandsregeln und Maskenpflicht

1.1 Kapazität

Die Kapazität des Veranstaltungssaals wird um 50% reduziert. Inklusive Publikum, Künstlern und Mitarbeitern sind maximal 70 Personen zur Veranstaltung zugelassen. Es sind maximal 45 Zuschauer zur Veranstaltung zugelassen.

1.2 Maskenpflicht

Es gilt für alle Anwesenden in allen Räumlichkeiten absolute Maskenpflicht ab dem Einlass, ausgenommen an den festen Sitzplätzen und, für die Künstler, auf der Bühne während des Auftritts.

1.3 Umsetzung der Abstandsregeln außerhalb des Veranstaltungssaals (Publikumsbereich)

Die Einhaltung des Sicherheitsabstandes wird durch unsere Security überwacht. Ein weiterer Mitarbeiter stellt sicher, dass die Abstandswahrung im Vorraum und bei den Toiletten gewährleistet ist und die Griffe der Toilettentüren in halbstündigem Abstand desinfiziert werden.

1.4 Umsetzung der Abstandsregeln im Backstagebereich:

Der Backstagebereich ist lediglich zur Unterbringung von Instrumenten und sonstigem Gepäck vorgesehen. Bands werden dazu angehalten, nach ihrem Auftritt ihre Instrumente vorerst im Nebenraum der Bühne (siehe Raumplan) zwischenzulagern und den Backstage-Bereich erst dann zum Verstauen der Instrumente zu betreten, wenn die nächste Band auf dem Spielplan diesen verlassen hat und sich auf der Bühne befindet.

Zum längerfristigen Aufenthalt stehen den auftretenden Bands zwei weitere separate Räume im zweiten Obergeschoss zur Verfügung.

1.5 Umsetzung der Abstandsregeln im Veranstaltungssaal

Zwischen der ersten Reihe und der Bühne werden vier Meter Sicherheitsabstand eingehalten.

Der Veranstaltungssaal wird zur Umsetzung der Corona-Schutzverordnungen gemäß § 2b Abs. 1 bestuhlt. Auf der rechten Seite des Saals (von der Bühne aus gesehen) wird auf die Bestuhlung verzichtet, um eine ausreichende Fläche als Zugang zur Getränketheke freizuhalten. Nur eine Seite der Theke ist geöffnet. Sie darf nur dann aufgesucht werden, wenn niemand anderes auf dem Weg zu ihr ist oder sich dort aktuell aufhält. Dies ist vom Sitzplatz aus einsehbar. Markierungen auf dem Boden weisen Wege zum Ausgang, zur Theke und zu hinteren Sitzreihen. Verlässt das Publikum in den Pausen seine Plätze, so geschieht dies nach Reihen sortiert nacheinander.

2. Rückverfolgbarkeit und Risikoprävention

Am Eingang liegt ein Formular aus, dessen Beachtung durch einen Mitarbeiter gesichert wird. Auf diesem muss jeder Besucher mit seiner Unterschrift bestätigen, dass er keine Corona-Symptome zeigt und in den letzten drei Wochen nicht in einem Land war, das mit einer aktuellen Reisewarnung aufgrund von Corona belegt ist. Im Anschluss muss jeder Besucher einen festen Platz einnehmen, der ihm auf einem Sitzplan nach § 2a Abs. 1 und 2 zugewiesen wird.

3. Personal und Theke/Getränkeausschank

Das Personal verpflichtet sich dazu, über die gesamte Veranstaltungsdauer, ab Einlass bis Torschluss, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Im Veranstaltungssaal sowie am Einlasspunkt und am Eingang des Veranstaltungsgebäudes ist zu jedem Zeitpunkt mindestens ein Mitarbeiter anwesend, der die Einhaltung der Maßnahmen kontrolliert. Jeder Mitarbeiter ist befugt und verpflichtet, Personen, die den Anweisungen keine Folge leisten, von der Veranstaltung auszuschließen. Das Thekenpersonal verkauft ausschließlich Flaschengetränke, die mit einem kontaktlosen Flaschenöffner vom Käufer geöffnet werden. Es ist ebenfalls mit MNS ausgestattet und kann sich bis auf den Moment des Verkaufens 1,5 Meter vom für das Publikum zugänglichen Teil des Raumes aufhalten.

Das angebotene Sortiment besteht aus alkoholfreien Getränken sowie aus Bier und Biermischgetränken. Harte Alkoholika werden ausdrücklich nicht angeboten. Sichtlich alkoholisierte Personen sind vom Besuch der Veranstaltung ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich vor, Personen den Alkoholausschank nach eigenem Ermessen zu verwehren, wenn diese durch ihr Verhalten ein potenzielles Sicherheitsrisiko für das restliche Publikum darstellen würden.

4. Hygienemaßnahmen

Am Eingang, an den Toiletten, an der Bar und im Backstagebereich befinden sich Desinfektionsmittelspender. Schutzmasken sind zum Erwerb direkt am Einlass verfügbar. Der Veranstaltungssaal wird alle 30 Minuten für eine Dauer von zehn Minuten gründlich gelüftet.

5. Informationen über Sicherheitsmaßnahmen

Am Einlasspunkt sowie am Eingang der Location und in jedem Raum, der dem Publikum und/oder den Künstlern zugänglich ist, sind Aushänge angebracht, die das Publikum über infektionsschutzgerechtes Verhalten aufklären. Weitere Aushänge weisen knapp formuliert und in großer Schrift gesondert auf die Einhaltung der Maskenpflicht, des Sicherheitsabstands, der festen Sitzplatzvergabe und auf die Verfügbarkeit von Desinfektionsmittel hin. Zudem wird vor dem ersten Auftritt des Abends ein Mitarbeiter von der Bühne aus das Konzept und die Konsequenzen seiner Nichteinhaltung (Ausschluss von der Veranstaltung) darlegen.

Sollte sich bis zum Termin der Veranstaltung eine Änderung der Corona-Schutzmaßnahmen ergeben, wird dieses Konzept entsprechend aktualisiert.